Was passiert?
Ab dem 1. Januar 2017 gelten die Verordnungen der GoBD uneingeschränkt. Jegliche Übergangsfrist läuft ab. Das heißt: Die bisherige Schonfrist endet am 31.12.2016. Wichtig ist es nun alle Regelungen zu erfüllen. Ansonsten ist mit empfindlichen -auch wirtschaftlichen- Nachteilen zu rechnen.
Was heißt das konkret?
Alle Unternehmen, die digitalen Geschäftsverkehr betreiben, müssen bis zum 31.12.2016 Lösungen zur Archivierung schaffen. Sofern beispielsweise Angebote, Bestellungen, Rechnungen oder Handelsbriefe via E-Mail versendet oder empfangen werden, muss gehandelt werden!
Was ist zu tun?
Haben Ihre Software-Systeme mit steuerrelevanten Informationen zu tun, müssen die Anforderungen umgesetzt werden. In diesem Fall ist eine revisionssichere Archivierung unverzichtbar. Dies gilt im Übrigen für alle Software-Systeme, egal ob E-Mail, ERP- oder beispielsweise CRM-Systeme.
Wie kann tribus IT unterstützen?
In allen Belangen des DMS und der digitalen Archivierung sind wir gerne Ihr Ansprechpartner.
Geht es um die E-Mail-Archivierung, so bieten wir maßgeschneiderte Lösungen an:
Für Saperion Kunden
SAPERION ELM für bis zu 100 Postfächer
nur 2.500,00 Euro (statt 2.980,00 Euro)
DMS-unabhängige E-Mailarchivierung für KMUs
Securepoint UMA 115 Lite Appliance, 1TB Nutzkapazität für bis zu 25 Postfächer
nur 1.484,00 Euro (statt 1.649,00 Euro)
Weitere tolle Angebote erhalten Sie auf unserer Informationsseite oder direkt per E-Mail dms.info@tribus-it.de.
Diese Angebote gelten befristet bis zum 31.12.2016