Rechtssicher Archivieren nach höchsten Standards
E-Mails - und die darin enthaltenen Dokumente - gehören mittlerweile zu den wichtigsten Kommunikationsmitteln im Geschäftsleben und stellen wertvolle Datenbestände dar, welche gesetzlichen Anforderungen unterliegen und langfristig archiviert werden müssen. Die Archivierung von digitalen Geschäftsunterlagen ist gesetzliche Pflicht – ohne weitere Hintertüren. Dies gilt ausnahmslos für alle Unternehmen, unabhängig ihrer Größe, die Geschäfte auf digitalen Wegen abwickeln!
Für die Archivierung gelten bereits seit dem 1. Januar 2017 die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff” (GoBD) uneingeschränkt.
Das heißt konkret: Wer seine elektronischen Geschäftsunterlagen vor Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vernichtet oder diese erst gar nicht aufbewahrt, begeht eine Straftat. Unternehmen, welche Angebote, Rechnungen, Verträge etc. z.B. digital per E-Mail versenden oder empfangen unterliegen den strengen Regeln zur Archivierung nach GoBD.
Sie führen in Ihrem Unternehmen noch keine gesetzeskonforme Archivierung Ihrer digitalen Geschäftsdokumente nach GoBD durch? Dann handeln Sie jetzt, denn das ist Ihre gesetzliche Pflicht!
Setzten Sie auf die rechtssichere E-Mail-Archivierung mit Securepoint UMA, denn die Signierung von elektronischen Dokumenten und E-Mails mit qualifizierten Zeitstempeln führt zu einer „GoBD” sowie „BSI TR 03125” konformen Archivierung nach höchsten Standards.
Gerne beraten wir Sie ausführlich über die rechtssichere E-Mail-Archivierung mit Securepoint UMA in einem persönlichen Gespräch.
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Olaf Schäfer
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