Die Verjährung von Rechnungen stellt für Unternehmer ein nicht zu unterschätzendes, finanzielles Risiko dar.
Zahlungsansprüche des täglichen Geschäftsverkehrs verjähren nach 3 Jahren und beziehen sich auf den Schluss eines Kalenderjahres.
Das heißt, dass sich Schuldner mit Ablauf des 31.12.2022 für Rechnungen aus dem Jahr 2019 auf die Verjährung berufen.
So können erbrachte Leistungen unbezahlt bleiben und gerade für kleinere Unternehmen oder Existenzgründer kann dieser Umstand dramatische Folgen haben.
Für den Umgang mit Verjährungsfristen bei Rechnungen gibt unser Partner d.velop in einem neuen Blogartikel nützliche Tipps: https://www.d-velop.de/.../verjaehrungsfristen-rechnungen/